»Nicht gegen die Wand fahren lassen«

von Gerti Keller

Vom Kampf um das IPReG

Grafik Zwei Frauen nebeneinander. Eine davon sitzt im Rollstuhl
Illustration: Margarethe Quaas

Das neue Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) verunsichert auch nach einigen Nachbesserungen viele Menschen, die zuhause leben und künstlich beatmet werden. Henriette Cartolano, zweite Vorsitzende des Elternselbsthilfevereins »INTENSIVkinder zuhause«, gibt uns einen Zwischenbericht. Wir fragten sie zunächst:
Was kritisieren Sie an dem Gesetz?

Henriette Cartolano: Eigentlich wollte der Gesetzgeber für die Patienten vieles verbessern, zum Beispiel verpflichtend Fachärzte in die gesundheitliche Betreuung einbinden. Doch herausgekommen ist ein Gesetz, das in die Selbstbestimmung einer sehr heterogenen Gruppe eingreift. Daraus ergeben sich viele offene Fragen, unnötige Belastungen und große Befürchtungen für die Betroffenen – weil die strukturellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes überhaupt nicht überall etabliert sind. Für alle neuen Fälle sind die Bestimmungen seit 1. Januar übrigens schon scharf geschaltet, obwohl wesentliche Bestimmungen da noch ausstanden.

Was kommt konkret auf die Betroffenen zu?

Bislang konnte jeder Hausarzt die Verordnung für Außerklinische Intensivpflege verschreiben. Künftig dürfen dies nur noch besonders qualifizierte Ärzte. Und bevor sie das überhaupt dürfen, muss eine sogenannte »Potenzialerhebung« erfolgen. Damit wird insbesondere überprüft, ob eine Entwöhnung von der Beatmung möglich ist – ein Hauptaspekt des Gesetzes.

Für viele Menschen ist dies jedoch gar keine Option …

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