Neue Heilmittel-Richtlinie
von Online Redaktion
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. Wie diese genau definiert werden und welche Heilmittel für welche Indikation vorgesehen sind, darüber informiert jetzt eine neue Broschüre des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.
»ABC Heilmittel-Richtlinie« lautet der Titel des Ratgebers von Marion Rink, die sich als Patientenvertreterin im Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA für eine Anpassung der veränderten Bedarfe eingesetzt hat. Seit Sommer 2022 gelten nun die neuen, angepassten Richtlinien. Neben einem alphabetischen Verzeichnis in Kapitel 1 werden in Kapitel 2 die gesetzlichen Grundlagen erklärt. Kapitel 3 gibt Auskunft über Indikationen und ihnen zugeordnete Heilmittel. Bei »Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane« beispielsweise werden sämtliche »vorrangigen Heilmittel« wie Krankengymnastik – auch mit Gerät oder im Bewegungsbad – ebenso vorgestellt wie »ergänzende Heilmittel«, etwa Elektro- oder Wärmetherapie. Auch die empfohlene Behandlungsmenge ist aufgelistet. Ein Kapitel mit häufig gestellten Fragen wie der nach einer möglichen Zuzahlung runden den Ratgeber ab. (gmw)
Der BSK verschickt die Broschüre gegen eine Schutzgebühr: https://shop.bsk-ev.org/Ratgeber_1 oder Tel. 06294 428 170