Früher in Rente

von Gabriele Wittmann

Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages hält mehrheitlich eine abschlagsfreie Rente
für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahrfür erwägenswert. Im Januar verabschiedete der Ausschuss die Empfehlung an den Bundestag, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine dahingehende Petition »als Material« zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Aus Sicht des Bürgers ist eine Rente für schwerbehinderte Menschen mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres ohne Abschläge „zwingend notwendig“, da ein schwerbehinderter Mensch körperlich und seelisch erheblich mehr belastet sei als ein gesunder Mensch. Der Verschleiß und der Abnutzungsgrad sei um ein Vielfaches höher als bei einem Gesunden, heißt es in der Pettition. Gerade im Alter sei der Belastungsgrad eines Schwerbehinderten exponentiell höher.

Der Pettitionsauschuss stimmt der Einschätzung zu, dass ein schwerbehinderter Mensch mehr belastet ist als ein gesunder Mensch. Eine berufliche Tätigkeit bis zur Regelaltersgrenze insbesondere mit zunehmendem Alter könne zu einem Leidensanstieg führen, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung. (gmw)


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