Bei Kraftlosigkeit Handbike: Positives Urteil zur Kostenübernahme
von Gabriele Wittmann
Ein querschnittgelähmter Versicherter hatte bei seiner Krankenkasse die Versorgung mit einem Handbike beantragt, das sich an einen vorhandenen Faltrollstuhl ankoppeln lässt. Die Krankenkasse hatte zunächst die Versorgung mit dem etwa 8 600 Euro teuren Hilfsmittel abgelehnt, mit dem Hinweis, der Kläger könne sich den Nahbereich auch mit einem günstigeren Elektrorollstuhl ausreichend erschließen.
Die Richter am Hessischen Landessozialgericht bejahten nun in zweiter Instanz erneut den Anspruch des Mannes auf Versorgung mit der begehrten elektrischen Rollstuhlzughilfe. Versicherte hätten Anspruch auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich. Hierbei sei insbesondere das gesetzliche Teilhabeziel, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen, zu beachten…