Am Bett begleitet
von Gabriele Wittmann
Bei einer Behandlung im Krankenhaus könnte es künftig leichter werden, die eigenen Assistenten mitzunehmen. Der Bundestag hat hierzu nach langem Drängen endlich einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Für Menschen mit kognitiven oder mehrfachen Behinderungen, mit Autismus, Sprachbeeinträchtigungen oder Angstzuständen ist die Kostenübernahme nun klar geregelt: Wenn Angehörige begleiten, zahlt die Krankenkasse. Wenn Mitarbeiter von Einrichtungen der Behindertenhilfe begleiten, zahlen staatliche Träger der Eingliederungshilfe.
Die Behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen kritisierte allerdings, dass manche Fälle weiterhin nicht geregelt seien: »Wer besondere Pflegebedarfe hat, soll diese nicht über die Begleitung abdecken können. Dies ist beispielsweise bei Personen der Fall, die aufgrund einer Lähmung ihre Arme und Beine nicht koordiniert bewegen können«, so Corinna Rüffer. »Das ist nicht akzeptabel – eine Finanzierung der Assistenz muss auch für sie möglich sein.« Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf jetzt im Herbst noch zustimmen.