Richtlinie 882

von Gabriele Wittmann

Die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen auf dem europäischen Binnenmarkt erhöhen: Das ist das Ziel der EU-Richtlinie 882, die noch in dieser Legislaturperiode in Deutschland umgesetzt werden soll. Als Teil des »Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes« gab es dazu im April eine Anhörung im Bundestag.

In den Stellungnahmen wurde die Einführung des neuen Gesetzes grundsätzlich begrüßt. Allerdings kritisierten zahlreiche Selbstvertretungsorganisationen, dass das Verfahren ohne Debatte stattfand. Dabei gäbe es viel zu bemängeln: Wie können beispielsweise private Anbieter von Dienstleistungen zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden, ohne die Wirtschaft zu überfordern? Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hatte hierzu nach dem Vorbild Österreichs einen Vorschlag unterbreitet, der jedoch nicht aufgenommen wurde.

Zu den noch nicht eingelösten Forderungen der Verbände gehörten außerdem eine Marktüberwachung auf Bundesebene, damit die Regeln tatsächlich eingehalten werden, und ein Ausschuss für Barrierefreiheit, an dem Selbstvertretungsorganisationen mitwirken.

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