Frist verlängern
von Gabriele Wittmann
Die Stiftung Anerkennung und Hilfe verlängert bis 30. Juni 2021 die Frist, innerhalb derer Menschen einen Antrag auf Ausgleichszahlungen stellen können. Unterstützt werden Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen der BRD oder DDR untergebracht waren und dort Leid erfahren haben.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Betroffene eine einmalige Geldpauschale in Höhe von 9 000 Euro zur selbstbestimmten Verwendung. Diese soll die Folgewirkungen des Erlebten abmildern und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation leisten.
Betroffene, die während ihres Aufenthaltes in der stationären Einrichtung sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, können auch einen Ausgleich für entgangene Rentenansprüche erhalten.
Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der Beratungsstelle aufzunehmen, um gemeinsam noch Nachweise einholen zu können. (gmw)
www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de
Tel: 0800 221 22 18