Versäumtes Aufholen: Ambulante Dienste brauchen mehr Pandemie-Schutz
von Gabriele Wittmann
Zu wenig Pfleger, zu wenig Masken, zu wenig Tests: Menschen mit Behinderungen wurden während der Corona-Pandemie bislang schlichtweg vergessen. Das ist das Fazit des »Disability Rights Monitor«, eines globalen Reports zur Lage. Befragt wurden über 2000 Menschen aus 134 Ländern.
»Die meisten Staaten haben es versäumt, ausreichend Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen zu treffen«, fasst Klaus Lachwitz vom Europäischen Behindertenforum die Studie zusammen. Die Ergebnisse gelten auch für hochentwickelte Industrienationen wie Deutschland. So hat eine Studie der Universität Bremen bereits im Sommer festgestellt: In ambulanten Pflegediensten war der Anteil an infizierten Mitarbeitenden doppelt so hoch wie in der Normalbevölkerung.
Nun hat das Bundesgesundheitsministerium Mitte Oktober endlich eingelenkt und will zumindest in Alten- und Pflegeheimen flächendeckend testen, um Bewohner und Personal zu schützen. Auch ambulante Dienste sollen an diese Neuregelung angeschlossen sein.
Im Referenten-Entwurf der »Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARSCoV-2« heißt es in §3 sinngemäß: Wenn in Unternehmen oder Einrichtungen in den letzten zehn Tagen eine mit dem Coronavirus SARSCoV-2 infizierte Person festgestellt wurde, haben Personen ohne Symptome einen Anspruch auf Testung, wenn sie in oder von betroffenen Teilen dieser Einrichtungen oder Unternehmen behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht wurden oder tätig sind.