Schnelles Rettungspaket: Auch pflegende Angehörige erhalten Unterstützung

von Gabriele Wittmann

Was, wenn eine dringend benötigte Pflegefachkraft aufgrund der aktuellen Pandemie ausfällt? In das Rettungspaket für Krankenhäuser wurde auch Geld für die pflegenden Angehörigen eingepreist. Das zumindest berichtete der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung gegenüber dem Tagesspiegel.

Demnach können pflegende Angehörige eine Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge von ihren Pflegekassen erhalten, wenn beispielsweise eine Tagespflege nicht mehr angeboten werden kann. Falls niemand zur Verfügung stünde, könnte damit sogar private Hilfe bezahlt und auf Nachweis erstattet werden, so Andreas Westerfellhaus.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland berät kostenfrei zu allen Themen der Pflege wie Beantragung von Leistungen oder Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige: Tel. 0800 011 77 22. Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit klärt über gesetzliche Ansprüche auf und vermittelt auch Adressen und Ansprechpartner: 030 340 706 602.

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