Entlastung für Elternassistenz
von Christian Brandt von Fackh
»Vor zwanzig Jahren hatte kaum eine Selbsthilfeorganisation das Thema auf der Agenda«, erinnert sich Kerstin Blochberger an die Anfänge. Damals gründete sie mit anderen Unterstützern den Bundesverband behinderter Eltern e. V. (BbE). Ihr Ziel: Eltern mit Behinderung sollten personelle Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder erhalten. Seit 2018 ist gesetzlich verankert, dass behinderte Eltern Assistenz erhalten, um ihre Kinder versorgen und betreuen zu können (§78 Abs. 3 SGB IX-BTHG).
Nun ist bald eine weitere Etappe erreicht: Ab 2020 werden Partner und minderjährige Kinder aus der Mitfinanzierung dieser Assistenz entlassen. Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat der Verein die Broschüre deshalb aktualisiert.
Der Ratgeber erklärt die Gesetze und bietet viele nützliche Tipps für die Beantragung und den Umgang mit Assistenten. Zu bestellen für 6 Euro beim BbE e. V. oder als kostenloser Download:
www.behinderte-eltern.de