Hundert Jahre Schwerbehindertenvertretung: Vernetzung in Rheinland-Pfalz

von Gabriele Wittmann

Die Zahl lädt zum Staunen ein: Bereits seit hundert Jahren existiert in Deutschland die sogenannte »Schwerbehindertenvertretung«, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Betrieben und Dienststellen vertritt. Rheinland-Pfalz nahm das Jubiläum zum Anlass, neben einer historischen Rückschau auch Best-Practice-Modelle für die Zukunft vorzustellen.

Eingeladen hatte die TBS Rheinland-Pfalz, die Gemeinschaft der arbeitsorientierten Beratungsstellen des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Unter dem Titel »100 Jahre Schwerbehindertenvertretung – Wege in eine inklusive Arbeitswelt« trafen sich Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-, Personal- und Werkstatträte, Inklusionsbeauftragte und Interessenvertretungen aus dem Bundesland zum Online-Austausch.

Eine berufliche Aufgabe zu haben ist wichtig für die Zufriedenheit: Diese zeitlose Erkenntnis gewann man bereits mit der Rückkehr von Millionen von Kriegsversehrten aus dem Ersten Weltkrieg. Helga Seel, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), erklärte die historische Entwicklung des Instruments: Bereits 1920 mussten große Betriebe mit mindestens einhundert Beschäftigten eine »Vertretung für Schwerbeschädigte« einrichten. Erst 1974 wurde daraus das »Schwerbehindertengesetz«, durch das alle Menschen – auch außerhalb von Kriegs- oder Arbeitsunfällen – in Arbeit, Beruf und Gesellschaft eingegliedert werden sollten.

Seit 2017 regelt das Bundesteilhabegesetz, dass Menschen mit Behinderungen »bestmögliche Teilhabe« am Arbeitsmarkt ermöglicht werden soll, da dies einen Schlüssel für Teilhabe darstellt. In einer inklusiven Gesellschaft sollte das am allgemeinen Arbeitsmarkt geschehen, stellte Helga Seel klar. Und dafür brauche es starke Partner. »Vernetzung und gegenseitige Unterstützung sind gefragt«, forderte Helga Seel.

Durch Best Practice-Beispiele veranschaulichten drei Unternehmen aus der Region im Folgenden, wie sie ihr Engagement für Inklusion umsetzen. Wie lassen sich Einstellungsquoten erhöhen? Dieser Frage widmeten sich auch die anschließenden Vorträge. Wie das Instrument Budget für Arbeit funktioniert, stellte beispielsweise Karsten Lutz vom Ökumenischen Gemeinschaftswerk Pfalz GmbH vor. Er erinnerte daran, dass das Modell einst in Rheinland-Pfalz »erfunden« und in einigen Bundesländern probeweise eingeführt wurde, bevor es als §61 des SGB IX mit dem Bundesteilhabegesetz 2018 in Kraft trat.

Danach gilt: Wer Anspruch auf einen Beschäftigungsplatz in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung (WfbM) hat, kann stattdessen einen Antrag auf Budget für Arbeit stellen. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitgeber gefunden wurde, der bereit ist, einen sozialversicherungspflichtigen Vertrag anzubieten.

Der Betrieb erhält dafür dauerhaft einen Minderleistungsausgleich in Höhe von 75 Prozent des Bruttolohns, jedoch maximal in Höhe der Kosten, die für die Beschäftigung in einer WfbM entstehen würden. Der Richtwert hierfür beträgt für Rheinland-Pfalz 1 400 Euro. Karsten Lutz gab abschließend Tipps, wie die Zusammenarbeit im Betrieb gelingen kann.

Welche Chancen und welche Risiken sind mit der Digitalisierung der Arbeitswelt für Menschen mit Behinderungen verbunden? Erste Studien liefern hierzu kein einheitliches Bild, erklärte der Friedens- und Konfliktforscher Ulrich Latour und erläuterte beispielhafte Arbeitsplätze mit Mensch-Maschine-Interfaces.

Vernetzung, Erfahrungsaustausch und gute Beispiele sind wichtig und notwendig, so lautete das Fazit der Teilnehmenden. Der Austausch soll fortgesetzt werden.

www.tbs-rheinlandpfalz.de
www.bar-frankfurt.de

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