Apotheken gestärkt

von Gabriele Wittmann

Wer liefert billigere Medikamente? In Deutschland sind Apotheken daran gebunden, für verschriebene Arzneimittel einen einheitlichen Preis zu verlangen. Dieser wird von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Auch deutsche Online-Apotheken müssen sich an dieses Recht halten. Für Online-Apotheken aus EU-Ländern war das deutsche Preisrecht bislang jedoch nicht anwendbar, sodass diese Boni und Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente geben konnten. Was wiederum zu einem Preiskampf führte, der die Sicherstellung der Qualität gefährdete.

Das Bundesgesundheitsministerium brachte deshalb das »Gesetz zur Stärkung der VorOrt-Apotheken« auf den Weg, das im Oktober verabschiedet wurde. Künftig können sich die großen Versender aus dem EU-Ausland den hohen deutschen Standards nicht mehr entziehen, die auch Temperatur und Lagerung beim Transport beinhalten. Ausländische Versandhandelsapotheken dürfen keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Medikamente geben; sie sind zur Einhaltung der Regeln der Apothekenbetriebsordnung verpflichtet und werden kontrolliert.

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